KFW Kredit

Förderung durch einen KfW Kredit

Der KfW Kredit stellt eine Sonderform im Finanzwesen dar, da er nicht bei dem Geldinstitut beantragt wird, das ihn vergibt. Stattdessen müssen Sie sich an Ihre Hausbank wenden, wenn Sie ein Darlehen bei der staatlichen KfW Bank beantragen möchten. Dies ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, da für den KfW Kredit besondere gesetzliche Bestimmungen gelten.

Wann vergibt die KFW einen Kredit?

Daher sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie überhaupt zu einer der Personengruppen gehören, denen die KfW Förderbank Geld zur Verfügung stellt. Auf Privatkunden trifft dies beispielsweise zu, wenn sie ihr Haus energetisch sanieren oder altersgerecht und barrierefrei umbauen möchten. Auch Studenten können einen KfW Kredit erhalten, sofern sie noch zu Vertragsbeginn höchstens 30 Jahre alt sind und an einer staatlich anerkannten Hochschule in Vollzeit eingeschrieben sind.

Die Hauptaufgabe der KfW Förderbank liegt allerdings in der finanziellen Unterstützung des Mittelstands. Für Unternehmer ist es bei herkömmlichen Kreditinstituten nämlich oft besonders schwer, einen Kredit zu erhalten, insbesondere wenn es sich um Verträge mit einer langen Laufzeit handelt. Vielen Banken erscheint das Risiko zu groß, da es bei ungünstigen Marktentwicklungen sehr schnell zu einer Firmenpleite kommen kann. Insbesondere Existenzgründer müssen daher meist mit einer Ablehnung ihres Kreditantrags rechnen, haben aber in den ersten drei Jahren die Möglichkeit, einen Startgeld (Darlehen) zu günstigen Konditionen zu erhalten. Auch Firmen, die bereits auf dem Markt etabliert sind, können ihn von der Mittelstandsbank unter Umständen erhalten, sofern sie die Bedingungen für den jeweiligen Kredit erfüllen. Da die Beantragung auch hierbei über die Hausbank erfolgt, ist es sinnvoll, sich dort ausgiebig zu den verschiedenen Möglichkeiten und den damit verbundenen Konditionen beraten zu lassen.

Für welche Zwecke darf das Darlehen genuzt werden?

Unabhängig davon, für welchen Darlehen Sie sich entscheiden, dürfen Sie das Geld lediglich für den vorgesehenen Zweck verwenden und müssen dies im Zweifelsfall auch nachweisen können. Ausnahmen gelten lediglich für den Studienkredit, bei dem Sie über einen gewissen Zeitraum hinweg eine monatliche Zahlung erhalten, um Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Hierbei können Sie das Geld zwar frei verwenden, müssen aber regelmäßig eine Studienbestätigung vorlegen.