Kassenkredit

Die Besonderheiten bei einem Kassenkredit

Privatpersonen kommen mit dem Kassenkredit nicht in Berührung, da es sich dabei um einen Finanzierungsform in der kommunalen Verwaltung handelt. Er kann sowohl an die Gemeinde selbst als auch an Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie private Unternehmen vergeben werden. Anders als das Kommunaldarlehen, eine andere Finanzierungsform der öffentlichen Hand, ist der Kassenkredit allerdings bereits im Verwaltungshaushalt festgeschrieben. Auch die maximale Höhe wird bereits im Vorfeld festgelegt und fest in der Haushaltsplanung verankert.

Während klassische Darlehen in der Regel nach Belieben genutzt werden dürfen, ist das Geld bei einem Kassenkredit zweckgebunden und darf lediglich der Finanzierung laufender Verwaltungsaufgaben dienen. Die meisten Kommunen verwenden ihn als Überbrückung, bis bestimmte Einnahmen auf ihren Konten eingehen. Selbständige müssen beispielsweise ihre Einkommensteuern erst bezahlen, nachdem ihre Steuererklärung vom Finanzamt geprüft und ein Steuerbescheid ausgestellt wurde. Auf Basis der Steuerschätzungen kalkulieren die Kommunen diese Einnahmen fest ein, können aber nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt darüber verfügen und nutzen daher einen Kassenkredit zur Vorfinanzierung.

Vorteile des Kassenkredits

Der große Vorteil besteht für die Gemeinden darin, dass sie einen solchen Kredit im Gegensatz zu anderen Darlehen nicht von der Kommunalaufsicht genehmigen lassen müssen. Daher ist er ein beliebtes Mittel, um die laufende Verwaltung zu finanzieren, auch wenn er nicht für andere Zwecke eingesetzt werden darf. Bei der Haushaltskalkulation spielt er insofern eine große Rolle, als dass die Kommunen sonst anderweitig für eine Zwischenfinanzierung sorgen müssten, was oft nur unter erschwerten Bedingungen möglich wäre.

Städtische Betriebe können einen Kassenkredit bei Bedarf bei der jeweiligen Kommune beantragen, wobei das EU-Beihilferecht unbedingt zu beachten ist. Außerdem muss das betreffende Unternehmen zu mehr als 50 Prozent im Besitz der Gemeinde sein, ansonsten muss es sich auf den normalen Finanzmarkt nach einer geeigneten Finanzierungsmöglichkeit umsehen. Die gesetzlichen Vorgaben sind also sehr streng und sorgen dafür, dass der Kassenkredit nur sehr eingeschränkt zur Verfügung steht.